Allgemeine Teilnahmebedingungen
1 Teilnahmevoraussetzungen
1.1 Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
An dem Projekt "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha" können Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Senioren- und Seniorenpflegeheime u.ä. ), Behinderteneinrichtungen (Behindertenheime, Behindertenwerkstätten) und Rehabilitationseinrichtungen (Vorsorge Kliniken, Rehabilitations Kliniken, Anschlußrehabilitationskliniken, geriatrische Rehabilitationskliniken) teilnehmen,
- die mind. 20 Mitarbeiter (inkl. Teilzeitkräfte) in ihrem Unternehmen beschäftigt haben
- die max 200 Mitarbeiter (inkl. Teilzeitkräfte) in ihrem Unternehmen beschäftigt haben
- ihre Teilnahme bis zum 15. Dezember 2009 schriftlich über das entsprechende Anmeldeformular erklärt haben.
Durch die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen ensteht kein Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme an dem Projekt bzw. der Mitarbeiterbefragung. Das geva-institut ist berechtigt, Unternehmen nach eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschliessen.
1.2 Teilnahmeerklärungen nach dem 15. Dezember 2009
Die Zulassung zur Teilnahme an der Mitarbeiterbefragung nach dem 15. Dezember 2009 liegt im Ermessen des geva-instituts. Eine verspätete Teilnahme wird nicht zugelassen, wenn dies zu technischen Abwicklungsschwierigkeiten bei der Auswertung der zu erhebenden Daten führt.
1.3 Teilnehmendes Unternehmen
- Teilnehmendes Unternehmen kann grundsätzlich jede Pflege- oder Rehabilitations- oder Behinderteneinrichtung mit Sitz in Deutschland sein, welche die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
- Existieren von einem Unternehmen in Deutschland mehrere eigenständige Gesellschaften, sind grundsätzlich nur die einzelnen Gesellschaften nicht der Konzern teilnahmeberechtigt. Dies setzt jedoch voraus, dass jedes teilnehmende Unternehmen jeweils die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
- Gehören mehrere eigenständige Gesellschaften zu einem ausländischen Konzern, können diese ebenfalls jeweils einzeln (nicht jedoch als ein "Unternehmen") an der Untersuchung teilnehmen, sofern sie die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Die Teilnahme von mehreren Gesellschaften eines Unternehmens ist wegen der sich daraus ergebenden Besonderheiten nur im Einvernehmen mit dem geva-institut möglich.
1.4 Abweichende Teilnahmebedingungen
Das geva-institut behält sich vor, im Einzelfall abweichende Teilnahmebedingungen zuzulassen, sofern dies der Zweck des Projekts erfordert. So können nach Prüfung durch das geva-institut im Einzelfall auch Unternehmen zur Teilnahme zugelassen werden, die die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllen.
2. Vertragspartner
Vertragspartner des teilnehmenden Unternehmens ist das geva institut. Die Auswertung der Befragung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter des geva-instituts. Für eventuelle weiterführende Beratungen behält es sich das geva-institut vor, auch Berater aus dem Beraternetzwerk des geva-instituts einzubeziehen.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Projekt "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha"
Das teilnehmende Unternehmen nimmt an dem Projekt "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha" teil und erhält nach Abschluß der Mitarbeiterbefragung einen deskriptiven Bericht mit den Ergebnissen des eigenen Unternehmens.
3.2 Ergebnisauswertung
Eine Ergebnisauswertung ist aus Gründen des Datenschutzes, bzw. der Sicherung der Anonymität der Teilnehmer nur dann möglich, wenn mindestens 10 Personen eines teilnehmenden Unternehmens an der Mitarbeiterbefragung teilgenommen/einen Fragebogen zum Großteil ausgefüllt haben. Wird dieses Kriterium nicht erreicht, erstellt das geva-institut keinen Ergebnisbericht für das teilnehmende Unternehmen. Die eigenen Befragungsergebnisse werden den teilnehmenden Unternehmen in Form eines Ergebnisberichts im PDF-Format per E-Mail zugestellt. Zur Wahrung der Datensicherheit wird die PDF-Datei mit einem Passwort versehen, welches dem Projektverantwortlichen des Unternehmens fernmündlich mitgeteilt wird. Für die Auswertung und Zustellung des Ergebnisberichts entstehen keinerlei Kosten für die teilnehmenden Unternehmen.
3.3 Teilnehmerplakette (Gütesiegel)
Bei Erreichung einer definierten Beteiligungsquote und Erfüllung weiterer Kriterien durch das teilnehmende Unternehmen kann das geva-institut für die Dauer eines Jahres eine (digitale) Teilnehmerplakette (Gütesiegel) zur Einbindung auf der Homepage des teilnehmenden Unternehmens verteilen. Darüber hinaus hat das Unternehmen die Möglichkeit, eine Kurzdarstellung auf der Webseite des geva-instituts (www.mitarbeiterbefragungen.de) zu platzieren und über seine Webseite zu verlinken. Ein Anspruch auf die Erteilung einer Teilnehmerplakette (Gütesiegel) und Einbindung eines Links auf der geva-Homepage entsteht jedoch nicht.
3.3 Zeitlicher Ablauf
Die teilnehmenden Unternehmen führen die Mitarbeiterbefragung eigenverantwortlich durch und senden die ausgefüllten Fragebogen in einem Paket bis zum 15. Februar 2010 an das geva-institut. Fragebogen, die nach dem 15. Februar 2010 beim geva-institut eingehen, können nicht berücktsichtigt werden. Der jeweils eigene Ergebnisbericht wird den teilnehmenden Unternehmen nach Abschluss der Studie voraussichtlich im April 2009 im PDF-Format an eine vorher definierte E-Mail-Adresse zugesandt.
4. Kosten
Die Teilnahme an dem Projekt "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha", die Auswertung der Befragung, die Zusendung des Ergebnisberichtes für das Unternehmen sowie die Ausstellung der Teilnehmerplakette sind für die Unternehmen kostenlos. Das geva-institut erhebt lediglich einen Materialkostenzuschuss für die Befragungsmaterialien (zur Verfügung gestellte Fragebogen und Informationsflyer in der benötigten Anzahl, ein Poster zur Information der Mitarbeiter, eine klappbare Wahlurne sowie anfallende Versandkosten) in Höhe von 85,- Euro zzgl. MwSt. Darüber hinaus ist die Teilnahme mit keinen weiteren Kosten für die teilnehmenden Unternehmen verbunden.
5. Mitwirkungspflichten des teilnehmenden Unternehmens
5.1 Mitwirkung zur Durchführung
Mit der Teilnahmeerklärung verpflichtet sich das teilnehmende Unternehmen, den Mitarbeitern zu ermöglichen, an der Befragung teilzunehmen, alle notwendigen HR-Daten zur Verfügung zu stellen und an der Mitarbeiterbefragung mitzuwirken (Beantwortung von Rückfragen der Mitarbeiter, Förderung des Projekterfolges durch interne Kommunikation etc.). Die interne Koordination der Durchführung der Befragung liegt im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Unternehmen. Für Fragen zur Durchführung der Befragung bzw. für allgemeine Fragen zur Studie stellt das geva-institut für die teilnehmenden Unternehmen einen Ansprechpartner zur Verfügung.
Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich mit der Teilnahmeerklärung, die individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung eine Mitarbeiterbefragung zu schaffen und soweit erforderlich, die Belange der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen zu berücksichtigen. Das teilnehmende Unternehmen stellt in diesem Zusammenhang das geva-institut von jeglichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung der Belange der Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen oder von arbeitsrechtlichen Regelungen geltend gemacht werden.
5.2 Einwilligung in die Verwendung von Unternehmensinformationen
Mit der Teilnahme willigt das teilnehmende Unternehmen darin ein, dass es im Rahmen des Projekts "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha" als ein teilnehmendes Unternehmen vom geva-institut genannt werden kann und dass die im Zuge der Mitarbeiterbefragung im Unternehmen erhobenen Daten/Ergebnisse in aggregierter und anonymisierter Form für weitere Datenanalysen und Vergleichsanalysen (Benchmarking) herangezogen werden können. Die Vertraulichkeit der Einzelergebnisse der Unternehmen wird hierbei sichergestellt.
6. Leistungsstörungen
Die Auswertung der Mitarbeiterbefragung erfordert eine Mindestanzahl von teilnehmenden Unternehmen bzw. eine bestimmte Mindestdatenbasis. Das Projekt wird nur dann durchgeführt, wenn sich eine vom geva-institut für ausreichend erachtete Anzahl von Unternehmen schriftlich zur Teilnahme angemeldet hat. Kommt diese Mindestanzahl nicht zustande, behält sich das geva-institut vor, zu prüfen und darüber zu entscheiden, ob das Projekt auch mit einer geringeren Teilnehmeranzahl durchgeführt werden kann. Kommt es nicht zur Durchführung des Projekts, können keinerlei Ansprüche gegenüber dem geva-institut geltend gemacht werden. Sofern ein teilnehmendes Unternehmen seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, kann das Unternehmen von der Teilnahme nachträglich ausgeschlossen werden. Kommt es aufgrund einer Mitwirkungspflichtverletzung zu einem Mehraufwand für die Vertragspartner, kann von dem teilnehmenden Unternehmen eine Aufwandsentschädigung erhoben werden. Das teilnehmende Unternehmen wird hierüber im Voraus informiert.
Eine juristische Überprüfung der Untersuchungsergebnisse wird ausgeschlossen. Ansprüche aufgrund einer angeblich fehlerhaften Entscheidung können nicht geltend gemacht werden.
7. Haftung, Gewährleistung
7.1 Als Gegenleistung für die Teilnahme an dem Projekt "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha" stellt das geva-institut allen teilnehmenden Unternehmen ihre Ergebnisse in einem deskriptiven Ergebnisbericht zur Verfügung (unter den Vorraussetzungen des 3.2). Es entsteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Art der Datenaufbereitung oder der Ergebnisdarstellung. Die Gewährleistung des geva-instituts beschränkt sich ausschließlich auf die Richtigkeit der im Ergebnisbericht dargestellten Daten, nicht auf die Art oder Qualität der Darstellung. Eine Haftung des geva-instituts für eine fehlerhafte Datenerhebung oder andere Leistungsstörungen durch das teilnehmende Unternehmen ist ausgeschlossen.
7.2 Das geva-institut leistet für Mängel Gewähr durch Nachbesserung.
7.3 Das geva-institut haftet für Schäden des teilnehmenden Unternehmens, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des geva-instituts, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Das geva-institut haftet bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch für jede leicht fahrlässige Pflichtverletzung des geva-instituts, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder eines seiner Erfüllungsgehilfen.
Für sonstige Schäden des Auftraggebers, die auf leichter Fahrlässigkeit des geva-instituts, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet das geva-institut beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, wenn es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Im Übrigen ist die Haftung des geva-instituts ausgeschlossen.
7.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Störungen, die aus Mängeln oder Unterbrechungen von Rechnern des Auftraggebers oder der Kommunikationswege oder aus fehlerhafter oder missbräuchlicher Verwendung der Befragungsunterlagen durch das teilnehmende Unternehmen oder dessen Mitarbeiter entstehen.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
Das teilnehmende Unternehmen erklärt sich mit der Teilnahme an der Studie damit einverstanden, dass die aus der Studie gewonnenen Daten beim geva-institut für weitere Analysen und zu Benchmark-Zwecken gespeichert werden. Die gesammelten Daten werden so zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf einzelne teilnehmende Personen gezogen werden können. Mit der Teilnahmeerklärung stimmt das teilnehmende Unternehmen den Datenschutzbestimmungen des geva-instituts zu.
9. Nutzungsrechte
9.1 Bei dem Fragebogen zum Projekt "Arbeitgeberqualität Pflege/Reha" handelt es sich um eine Eigenentwicklungen des geva-instituts. Diesbezüglich bleiben dem geva-institut alle Rechte vorbehalten einschließlich des Urheberrechts, der Verwertungs- und Nutzungsrechte sowie insbesondere aller Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte einschließlich des Copyrights.
9.2 Sofern das geva-institut mit dem teilnehmenden Unternehmen keine anderslautende Vereinbarung getroffen hat, räumt das geva-institut dem teilnehmenden Unternehmen das einfache, zeitlich und örtlich nicht beschränkte Recht ein, die unter diesem Vertrag gewährten Leistungen des geva-instituts zum vereinbarten Zweck zu nutzen. An den vom geva-institut eingebrachten Analyse- und Befragungsinstrumenten, Methoden, Werkzeugen, geva-Verfahren (wie z. B. Befragungs- und Testverfahren einschließlich der Fragen bzw. Fragenkataloge, Fragebogen, Auswertungen, Texte), Produktnamen, Benchmarks, EDV-Programmen und dem sonstigen Know-how erwirbt das teilnehmende Unternehmen keine Rechte.
Das teilnehmende Unternehmen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht berechtigt, die vorstehenden Rechte insgesamt oder teilweise auf fremde Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Vertragsunterlagen und / oder die Leistungen des geva-instituts an fremde Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder fremden Dritten deren Benutzung zu gestatten. Eine Auswertung von Fragebogen und Tests des geva-instituts durch jegliche Dritte oder durch das teilnehmende Unternehmen selbst unter Umgehung des geva-instituts ist nicht zulässig. Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, auf eine Nachahmung und Plagiatierung der Befragungsinstrumente des geva-instituts und der Reportings sowie Auswertungen zu verzichten. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eine Verwertung und Nutzung der Leistungen des geva-instituts mit vom teilnehmenden Unternehmen gestellten Fragen bzw. Fragenkatalogen nur im Zusammenhang mit der "geva-Studie zur Arbeitgeberattraktivität von Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen" zulässig ist und das teilnehmende Unternehmen höchst vorsorglich auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten im Zusammenhang mit den Leistungen des geva-instituts verzichtet (§ 8 Absatz 4 Urheberrechtsgesetz) sowie auf seine Rechte gemäß § 9 Urheberrechtsgesetz (z. B. Verlangen eines Teils auf Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung von verbundenen Werken); das geva-institut nimmt diesen Verzicht an.
9.3 Eine Reproduktion der Unterlagen und der Leistungen des geva-instituts, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Trägermedien, ist dem teilnehmenden Unternehmen nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ausgenommen hiervon sind Ergebnisberichte sowie entsprechendes Präsentationsmaterial. Ausgenommen sind ferner Reproduktionen, welche das teilnehmende Unternehmen zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt oder die ausdrücklich vom geva-institut oder vom jeweiligen Hersteller gestattet sind; diese Reproduktionen dürfen nicht an fremde Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom teilnehmenden Unternehmen nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist oder ein Arbeiten mit der Reproduktion vom geva-institut oder vom jeweiligen Hersteller gestattet wird. Sofern Unterlagen und Leistungen einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom teilnehmenden Unternehmen auch auf den Reproduktionen anzubringen.
9.4 Dem teilnehmenden Unternehmen stehen nur die im Rahmen der Teilnahmebedingungen geschaffenen Befragungsergebnisse zur Verfügung.
9.5 Das geva-institut ist berechtigt, die von ihm erbrachten Leistungen, insbesondere die Fragebogen und deren Auswertungen, zu signieren, mit einem auf das geva-institut lautenden Urheberrechtsvermerk (z. B. Copyright ©) und mit Seriennummern zu versehen sowie sonstige der Identifikation der Leistung des geva-instituts dienende Merkmale aufzubringen, ferner mit seiner Internetadresse (z. B. www.geva-institut.de) zu versehen; diese Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
9.6 Das geva-institut steht - unabhängig von den Rechteeinräumungen an den teilnehmenden Unternehmen - nicht für die Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmusterrechtsfähigkeit oder sonstige rechtliche Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit der von ihm erbrachten Leistungen bzw. im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. ein.
9.7 Das geva-institut steht dafür ein, dass die ausschließlich durch das geva-institut erbrachten Leistungen nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Das geva-institut übernimmt keine Haftung dafür, wenn das teilnehmende Unternehmen im Rahmen der Anwendung der Leistung des geva-instituts in Schutzrechte Dritter eingreift.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und Erfüllungsort ist München, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
10.3 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



